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Immobilienrecht, WEG

Erwerb und Veräußerung einer Immobilie verlangen nach besonderer Aufmerksamkeit beim Abschluss des Vertrages.

Während die Aufgabe der Notare neben der Beurkundung vor allem in der Sicherstellung liegt, dass der Vertrag auch wirksam ist und vollzogen werden kann, sollten Sie sich dann, wenn es um Ihre eigenen Interessen geht, bei Zweifeln auch anwaltlich beraten lassen. Viele Fragen können bereits im Rahmen einer Erstberatung geklärt werden.

Zu rechtlichen Auseinandersetzungen kann es aber nicht nur aus dem Kaufvertrag, sondern auch aus dem Verhältnis der Eigentümer untereinander kommen, wenn mehrere Einzeleigentümer rechtlich abgetrenntes Sondereigentum hieran besitzen. Wenngleich das Verhältnis der Einzeleigentümer untereinander durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und in der Regel einer Gemeinschaftsordnung geregelt ist, kommt es hier immer wieder zu Streitigkeiten. Hier ist ein frühzeitiges - auch formal – richtiges Verhalten oft prozeßentscheidend. 

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr erfahren möchten.

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