Kosten
Fair sind die Konditionen anwaltlicher Tätigkeit, wenn der Anwalt das Rechtsgebiet und der Mandant den voraussichtlichen mit dem Mandat verbundenen Zeit- und damit Kostenaufwand kennt. Deswegen sollte jeder Mandataufnahme ein eingehendes Gespräch mit dem Mandanten auch diesbezüglich vorausgehen.
Hierfür eignet sich die Erstberatung im Sinne einer Vorbesprechung der Angelegenheit. Eine solche Erstberatung können wir in den meisten Fällen zu EUR 90,- (zzgl. USt.) anbieten, da das Honorar nur an die Komplexität, nicht aber an den Streitwert gekoppelt ist.
Im Rahmen dieser Erstberatung können auch die Konditionen einer etwa gewünschten weiteren Vertretung sowie die Eintrittspflicht einer Rechtschutzversicherung erörtert werden.
Erstberatungen sind auch kurzfristig nach telefonischer Terminsvereinbarung möglich.
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